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Spielregeln für euren Höfeflohmarkt

Mit eurer Anmeldung erklärt ihr euch mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Sie sorgen dafür, dass der Höfeflohmarkt privat, nachbarschaftlich und für alle Beteiligten sicher bleibt.

1. Wer teilnehmen kann

  • Teilnehmen könnt ihr mit jeder Adresse in Nierstein, an der euch eine geeignete private Fläche zur Verfügung steht. Ein Hof ist nicht erforderlich; möglich sind zum Beispiel Garten, Garage, Einfahrt oder eine andere ausdrücklich freigegebene Fläche.
  • Eure Teilnahme und Anmeldung sind kostenlos.
  • Für jeden Standort muss eine volljährige Person die Verantwortung übernehmen. Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht und mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person mitmachen.

2. Eure Verkaufsfläche

  • Euer kompletter Stand einschließlich Tischen, Waren, Dekoration und Hinweisen muss innerhalb des eigenen oder ausdrücklich freigegebenen Privatgrundstücks bleiben.
  • Gehwege, Straßen, Plätze, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und fremde Einfahrten müssen jederzeit frei bleiben. Auf öffentlichen Flächen dürft ihr weder verkaufen noch Schilder oder andere Gegenstände aufstellen.
  • Wenn ihr zur Miete wohnt oder eine gemeinschaftlich genutzte Fläche verwenden möchtet, holt ihr vorher die Zustimmung der Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung ein.

3. Was ihr anbieten dürft

Der Höfeflohmarkt ist ausschließlich für private Verkäuferinnen und Verkäufer bestimmt. Ihr dürft gebrauchte Gegenstände aus eurem eigenen Besitz anbieten. Gewerblicher Handel, Neuware, eigens zum Weiterverkauf beschaffte Ware und gewerblich angebotene Dienstleistungen sind nicht erlaubt.

Nicht angeboten oder abgegeben werden dürfen insbesondere:

  • Speisen und Getränke, einschließlich alkoholischer Getränke,
  • Waffen, Munition und gefährliche Gegenstände oder Stoffe,
  • gestohlene Waren, Fälschungen, Raubkopien und andere rechtswidrige Angebote,
  • Gegenstände mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie
  • jugendgefährdende oder sonstige altersbeschränkte Waren.

4. Termin, Öffnungszeit und Wetter

  • Der Höfeflohmarkt wird an einem Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt. Das konkrete Datum wird nach der abschließenden Abstimmung auf der Startseite und in eurer Bestätigung bekanntgegeben.
  • Verkauf und publikumswirksamer Aufbau dürfen nur innerhalb der veröffentlichten Zeiten stattfinden. Bitte baut so auf und ab, dass Nachbarschaft und Verkehr nicht unnötig beeinträchtigt werden.
  • Der Höfeflohmarkt ist grundsätzlich für jedes Wetter geplant. Ihr entscheidet selbst, ob euer Stand bei den örtlichen Wetterverhältnissen sicher öffnen kann, und sorgt eigenständig für geeigneten Regen-, Sonnen- und Windschutz.
  • Die Orga kann die gesamte Aktion bei einer amtlichen Unwetterwarnung, einer behördlichen Anordnung oder einer konkreten Gefahrenlage absagen oder vorzeitig beenden. Die Information erfolgt über die Website und, soweit möglich, per E-Mail. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Erstattung eigener Aufwendungen besteht nicht.

5. Sicherheit und Rücksichtnahme

  • Ihr seid für einen sicheren Stand, standsichere Aufbauten und die Aufsicht auf eurer Fläche verantwortlich. Pavillons, Schirme und Dekoration müssen zuverlässig gegen Wind und Umfallen gesichert sein.
  • Kinder und Tiere müssen angemessen beaufsichtigt werden.
  • Offenes Feuer, gas- oder kohlebetriebene Grillgeräte, gefährliche Aktionen und laute oder verstärkte Musik sind im Rahmen des Höfeflohmarkts nicht erlaubt.
  • Nehmt Rücksicht auf eure Nachbarschaft und wirkt darauf hin, dass durch euren Standort kein Verkehrschaos, unnötiger Lärm oder eine Behinderung angrenzender Grundstücke entsteht.
  • Nach Ende des Flohmarkts nehmt ihr nicht verkaufte Gegenstände und euren gesamten Abfall wieder mit und hinterlasst eure Fläche sauber.

6. Eigene Verantwortung und Haftung

Ihr betreibt euren Stand im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen euch und den jeweiligen Käuferinnen und Käufern zustande. Ihr seid selbst dafür verantwortlich, dass eure Angebote rechtmäßig sind und die von euch genutzte Fläche verkehrssicher ist.

Die Orga koordiniert den gemeinsamen Termin sowie die Darstellung auf Website, Straßenliste und Karte. Sie ist nicht an euren Verkäufen beteiligt und übernimmt keine Gewähr für Art, Zustand, Herkunft oder Preis der angebotenen Gegenstände. Über die Orga besteht kein Versicherungsschutz für euren Stand; klärt bei Bedarf vorab mit Eigentümern und eurem Versicherer, ob euer eigener Haftpflichtschutz ausreicht.

Für die Haftung der Orga gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

7. Anmeldung, Änderungen und Ausschluss

  • Gebt bei eurer Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben an. Welche Adressdaten öffentlich erscheinen dürfen, entscheidet ihr über die gesonderten Freigaben im Formular.
  • Wenn ihr nicht teilnehmen könnt, informiert die Orga bitte so früh wie möglich, damit Straßenliste und Karte angepasst werden können.
  • Aus einer Anmeldung entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Darstellung oder Position im Tourplan. Technisch oder redaktionell notwendige Abweichungen bleiben möglich.
  • Die Orga darf Anmeldungen ablehnen, Einträge entfernen oder Standorte von der Teilnahme ausschließen, wenn Angaben falsch sind, diese Bedingungen nicht eingehalten werden oder behördliche Vorgaben es erfordern.
  • Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Behördliche Auflagen und Anordnungen gehen diesen Teilnahmebedingungen vor.

Stand: 3. September 2026